Studiengang Verwaltungsfachwirt/-in
Seit 2005 bietet das Niedersächsische Studieninstitut den Studiengang Verwaltungsfachwirt/-in an, der sich an den speziellen Anforderungen der Landeshauptstadt Hannover orientiert.
Einstellungsvoraussetzung ist das Abitur / die allgemeine Fachhochschulreife oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Die Qualifizierungsdauer im Beschätigtenverhältnis beträgt zwei Jahre und beinhaltet die Angestelltenlehrgänge I und II.
Mir erfolgreichem Abschluss wird die Befähigung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Allgemeine Dienste (ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) erworben und die Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Verwaltungsfachwirtin" oder "Verwaltungsfachwirt" verliehen.
Weitere Informationen
Stoffverteilungsplan
Rechtsvorschriften
Anmeldung
Einstellungsvoraussetzung ist das Abitur / die allgemeine Fachhochschulreife oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Die Qualifizierungsdauer im Beschätigtenverhältnis beträgt zwei Jahre und beinhaltet die Angestelltenlehrgänge I und II.
Mir erfolgreichem Abschluss wird die Befähigung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Allgemeine Dienste (ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) erworben und die Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Verwaltungsfachwirtin" oder "Verwaltungsfachwirt" verliehen.
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