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nds-sti.de


Niedersächsisches
Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V.
Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen

Wielandstr. 8
30169 Hannover


Fon 0511 1609-0
Fax 0511 15537


info@nds-sti.de
www.nds-sti.de



Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz

Gem. Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration vom 14.11.2008 (Nds. MBl. Nr. 45/2008 S. 1153) ist das Niedersächsische Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. gem. § 73 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 zuständige Stelle für folgende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen:


  • Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung
  • Ausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation
  • Angestelltenlehrgang I und II für die Beschäftigten des Landes
  • Angestelltenlehrgänge I, die bei dem Berufsbildungsförderungswerk Bad Pyrmont und dem Landesbildungszentrum für Blinde durchgeführt werden


Die Termine der einzelnen Lehrgänge für die Auszubildenen des Landes entnehmen Sie bitte den Internetseiten des
Studieninstituts Bad Münder .

Die Termine für die Auszubildenen der Kommunalverwaltungen finden Sie auf unseren Seiten unter Ausbildung - Lehrgangstermine.


Aus dem nun in seiner Gesamtheit vorliegenden Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 20.03.2012 – 9 AZR 529/10 – ergibt sich im Hinblick auf den Urlaubsanspruch von Auszubildenden folgende Regelung für das Jahr 2013:

Ab dem Jahr 2013 richtet sich der Erholungsurlaub nach den neuen Regelungen in § 9 TVAöD – Besonderer Teil BBiG (27 Ausbildungstage).

pdf
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)


pdf
BAG Urteil 9 AZR 529/10

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