Hochschulrat
Zu den Aufgaben des Hochschulrates zählen insbesondere:
Zusammensetzung (insg. 7 Sitze)
Das Präsidium sowie drei von den kommunalen Spitzenverbänden benannte Mitglieder gehören dem Hochschulrat mit beratender Stimme an.
- Beschlussfassung über Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebs,
- Stellungnahme zu Entwürfen für die Studien- und Prüfungsordnungen,
- Beschlussfassung über die Organisation und Koordination von Lehrveranstaltungen,
- Beschlussfassung über Forschungsprojekte,
- Erlass von Benutzungsordnungen für die Einrichtungen, soweit keine Ordnungen des Kuratoriums vorliegen.
Zusammensetzung (insg. 7 Sitze)
| Hochschullehrergruppe (4 Sitze) Prof. Susanne Achtermann Prof. Sabine Drape Prof. Dr. Thomas Gerlach Prof. Dr. Jan Schilling |
Studierendengruppe (1 Sitz) Herr Sascha Rabe Lehrbeauftragte (Mitarbeitergruppe, 1 Sitz) Herr Lars Hampel Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (MTV-Gruppe, 1 Sitz) Frau Birgitt Ostermann |
Das Präsidium sowie drei von den kommunalen Spitzenverbänden benannte Mitglieder gehören dem Hochschulrat mit beratender Stimme an.
